Dresden (ots) –
Bei der Kontrolle eines LKW am 26. Dezember 2022 entdeckten Görlitzer Zöllner insgesamt 832.400 ml E-Liquid mithilfe von einer Röntgenanlage. Der ukrainische Fahrer war mit seinem LKW auf dem Weg von Polen über Deutschland nach Spanien.
Die Beamten leiteten das Fahrzeug mittels Anhaltesignal von der Autobahn 4 zu einer nahegelegenen Kontrollstelle. Bei der anschießenden Röntgenkontrolle wies die Ladung im Auflieger allerdings Unstimmigkeiten auf. Nach dem Öffnen der Ladefläche konnten die Zöllner insgesamt vier Paletten mit zahlreichen Kartons feststellen. Jeder einzelne Karton enthielt verschiedenen Sorten an E-Liquid in Kleinverkaufspackungen. Für diese besaß der Fahrer keine erforderliche Anmeldung zur Durchfuhr durch die Bundesrepublik Deutschland.
Seit dem 01. Juli 2022 unterliegen nikotinhaltige Substanzen für die Verwendung von E-Zigaretten der Tabaksteuer und somit auch E-Liquid. Da E-Liquid ein Substitut für Tabakwaren ist, beträgt die Richtmenge bei dem Verbringen für den persönlichen Ge- und Verbrauch 1 Liter, jedoch höchstens 10 Kleinverkaufspackungen.
Da aufgrund der mitgeführten Menge an E-Liquid von einem gewerblichen Handel auszugehen ist, entstand bei dem aktuellen Steuersatz von 16 Cent je Milliliter ein Steuerschaden in Höhe von rund 133.000 Euro.
Gegen den 38-jährigen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet, die Waren wurden sichergestellt.
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