Köln (ots) – Unternehmensbewertungen sind im Wirtschaftsrecht selten „nur“ Rechenmodelle. In der Praxis sind sie oft der juristische Kern von Transaktionen, Gesellschafterwechseln, Strukturmaßnahmen und Streitigkeiten. Denn sobald eine Bewertung eine Zahlungspflicht auslöst (Kaufpreis, Abfindung, Ausgleich) oder eine Angemessenheit belegen soll (Sacheinlage, Umtauschverhältnis, Konzernmaßnahmen), wird aus einer Zahl ein rechtliches Risiko – oder ein rechtliches Steuerungsinstrument....