Dresden, Mühlhausen, Berlin, Gera, Leipzig (ots) –
Wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht durchsuchten Zollfahnder aus Dresden und Berlin in den Morgenstunden des 20. Februar 2025 zehn Wohnungen und Firmensitze in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Sachsen. Gleichzeitig wurden durch die österreichischen Zollbehörden Durchsuchungsbeschlüsse im Bereich Graz (Österreich) vollstreckt.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen und das Zollfahndungsamt Dresden ermitteln seit dem Spätsommer 2024 aufgrund einer Geldwäscheverdachtsmeldung zu einem Geldtransfer aus Usbekistan gegen zwei 55-jährige Geschäftsführer aus Deutschland und Österreich sowie einen 48-jährigen Georgier.
Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass über die Firmen der Beschuldigten in den Jahren 2023 und 2024 Güter mit doppeltem Verwendungszweck, sogenannte Dual-Use-Güter, die auf Grund ihrer technischen Spezifikation sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können, ohne die erforderliche Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach Usbekistan ausgeführt worden sind.
Unter anderem handelt es sich hierbei um Werkzeugmaschinen, die auch für die Herstellung von Waffenteilen geeignet sind.
Für eine am Anfang dieses Jahres vorgesehene Ausfuhrsendung nach Usbekistan, über den Flughafen Leipzig-Halle, erfolgte durch das Zollfahndungsamt Dresden bereits Ende Januar 2025 die präventive Sicherstellung nach dem Zollfahndungsdienstgesetz.
Bei den Durchsuchungen wurde eine Vielzahl an Schriftverkehr und elektronischen Speichermedien, die oben aufgeführten Ausfuhrsendungen betreffend, aufgefunden und sichergestellt. Auf einem Firmengrundstück konnte eine weitere, für die Ausfuhr nach Usbekistan vorgesehene Maschine, die auf Grund ihrer Spezifikation auch zur Herstellung von Artillerie- und Geschützrohren genutzt werden könnte, beschlagnahmt werden. Über einen Hinterlegungsvertrag konnte ein Vermögensarrest über 3,1 Millionen Euro gesichert werden.
Die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen und des Zollfahndungsamtes Dresden dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Dresden
Steffen Rothkegel
Telefon: 0351/2134-63310
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de
Original-Content von: Zollfahndungsamt Dresden, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots