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7. Juni 2025

ZOLL-DD: Jahresbilanz 2024 des Zollfahndungsamtes Dresden -1.869 Ermittlungsverfahren gegen 2.242 Tatverdächtige eingeleitet- -3.662 kg Betäubungsmittel sichergestellt- -13,8 Mio Euro Steuerschaden aufgedeckt-

Dresden (ots) –

~Das Zollfahndungsamt Dresden hat auch im Jahr 2024 auf hohem Niveau seine Aufgaben zur Bekämpfung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität erfüllt.

Die Bandbreite der hiesigen Ermittlungen umfasste grenzüberschreitende Betäubungsmitteldelikte, Verbrauchsteuerstraftaten, grenzüberschreitende Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen in den Bereichen Waffen und Sprengstoff, Arznei- und Dopingmittel, Artenschutz und gewerblichen Rechtsschutz sowie die Hinterziehung von Einfuhrabgaben.

Im vergangenen Jahr leitete das Zollfahndungsamt Dresden 1.869 Ermittlungsverfahren gegen 2.242 Tatverdächtige ein und führte eine Vielzahl von bestehenden Verfahren fort.

Aufgrund der erfolgreichen Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Dresden sprachen Gerichte im Vorjahr Freiheitsstrafen von insgesamt 118 Jahren sowie Geldstrafen in Höhe von 256.780 Euro aus.

Darüber hinaus konnten im Bereich Vermögensabschöpfende Maßnahmen (VAM) Vermögenswerte in Höhe von 2.852.307 Euro sichergestellt werden.
Durch ihre Ermittlungen deckten die Dresdner Zollfahnderinnen und Zollfahnder Steuerhinterziehungen im Gesamtumfang von über 13,8 Millionen Euro auf und stellten unter anderem:

– 3.662 Kilogramm Betäubungsmittel – 1,025 Millionen Stück
Zigaretten – 75.800 Heat-not-Born-Produkte – 23,5 Liter Substitute –
49.309 Stück pyrotechnische Erzeugnisse – 6 Scharfe Schusswaffen und
2 Schalldämpfer sowie weitere – 275 dem Waffengesetz unterliegende
Gegenstände – 6.171 Stück erlaubnispflichtige Munition – 492.117
Tabletten mit verbotenen Arznei- und Dopingmittelnmittel – 1.422
Stück gefälschte Fussballshirts – 796 Erzeugnisse von oder aus
geschützten Tier- und Pflanzenarten

sicher.

Weitere Auszüge aus der Bilanz:

Verbrauchsteuerkriminalität

Verbrauchsteuern stellen die bedeutendsten Einnahmen der Zollverwaltung dar und umfassen die sogenannten indirekten Steuern auf Genussmittel (Tabakwaren, alkoholische Getränke und Kaffee) sowie Energieerzeugnisse (Energieträger wie Mineralöl, Erdgas, Flüssiggas und Kohle) und den elektrischen Strom.

Der illegale Verkehr und Handel mit diesen hochsteuerbaren Waren birgt aufgrund der lukrativen, illegalen Gewinnaussichten ein enormes Betrugspotenzial. Dieses verursacht – neben erheblichen Steuerausfällen in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – insbesondere auch Wettbewerbsverzerrungen in der Wirtschaft.

Das Zollfahndungsamt Dresden leitete im Berichtsjahr insgesamt 57 Ermittlungsverfahren in diesem Deliktsbereich neu ein und stellte unter anderem 1.025.727 Zigaretten, 75.800 Stück Heat-not-Burn-Produkte sowie 15.943 Kilogramm Kaffe sicher.

Betäubungsmittelkriminalität

Die Bekämpfung des international organisierten Rauschgiftschmuggels stellt nach wie vor einen Hauptschwerpunkt in der Arbeit des Zollfahndungsamtes Dresden dar.
Die Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamtes Dresden sowie der Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift (GER) leiteten in diesem Deliktsbereich insgesamt 459 Verfahren neu ein und stellten über 3.662 Kilogramm Betäubungsmittel sicher.

Im Einzelnen handelt es sich hierbei u.a. um:
– 414,7 Kilogramm Kokain
– 1.315,3 Kilogramm Marihuana
– 53,8 Kilogramm Methamphetamin bzw. Crystal
– 59,1 Kilogramm MDMA
– 1,35 Kilogramm Opium
– 51,4 Kilogramm Haschisch
– 1.504 Ecstasy-Pillen
– 3.509 Stück Cannabispflanzen
– 1.698,75 Kilogramm Grundstoffe aus Kategorie I und andere.

Aufgrund der Pilotierung des Projektes Basisermittlungen ab September 2024 waren Sicherstellungen von Postsendungen mit Betäubungsmitteln im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsamtes Dresden stark rückläufig. Im Falle der Basisermittlungen führte hier das aufgreifende Hauptzollamt Dresden selbständig die Ermittlungen innerhalb der festgelegten Mengengrenzen durch.
Für Postsendungen, die nicht für Deutschland sondern für Adressaten in anderen Ländern Europas oder auf anderen Kontinenten bestimmt waren, erhielten die Fahnder in den Zielländern im Zuge der internationalen Zusammenarbeit umgehend Mitteilungen über die hiesigen Feststellungen. Das hierbei sichergestellte Rauschgift wurde in sechs Fällen kontrolliert an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet und damit deren Ermittlungen maßgeblich unterstützt. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurden hier deutlich weniger Kontrollierte Lieferungen durchgeführt als in den Jahren zuvor.
Schwerpunkte bildeten weiterhin auf der Auswertung von Kryptohandys, insbesondere Anom und SkyECC, basierende Verfahren sowie Ermittlungen im Bereich Einfuhrschmuggel mit Marihuana, im dreistelligen Kilobereich sowie Crystal, im zweistelligen Kilobereich.

Hinterziehung von Einfuhrabgaben

Im Berichtsjahr wurden 22 Ermittlungsverfahren neu eingeleitet bei denen der Verdacht bestand, dass Zölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer nicht ordnungsgemäß entrichtet wurden. Der überwiegende Teil der Ermittlungsverfahren stand in Zusammenhang mit der Falschanmeldung der Warenwerte sowie der Warentarifnummern bei der Einfuhrabfertigung von Waren.
Hervorzuheben sind hier Strafverfahren, bei denen die unterfakturierten Einfuhrwaren über Onlineversandhändler in der Europäischen Union vertrieben werden. Erkenntnisse für die Ermittlungen bzw. Feststellungen der Besteuerungsgrundlagen können häufig nur bei den entsprechenden Onlinehändlern gewonnen werden, die ihren Unternehmenssitz oftmals im europäischen Ausland haben.

Sonstige Verbote und Beschränkungen

Unter Verboten und Beschränkungen sind alle EU-rechtlichen und nationalen Vorschriften zu verstehen, die dem Schutz der öffentlichen Ordnung, der Umwelt, der menschlichen Gesundheit, der Tier- und Pflanzenwelt sowie dem gewerblichen Rechtsschutz dienen.

Die Ermittlungsschwerpunkte des Zollfahndungsamtes Dresden liegen hierbei in den Deliktsbereichen der Waffen- und Sprengstoffkriminalität, der Marken- bzw. Produktpiraterie, des Arznei- und Dopingmittelschmuggels sowie im Bereich des Artenschutzes.

Waffen- und Sprengstoffkriminalität

In diesem Deliktsbereich konzentrierten sich die Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Dresden vorrangig auf die Bekämpfung des Waffenschmuggels und die rechtswidrige Einfuhr von Sprengstoffen, insbesondere in Form von unerlaubter Pyrotechnik.

Die Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamtes Dresden bearbeiteten im Vorjahr 287 Ermittlungsverfahren in diesem Deliktsbereich und stellten u.a. über 49.309 Stück pyrotechnische Erzeugnisse sowie 275 dem Waffengesetz unterliegende Gegenstände sicher. Dabei handelte es sich um verbotene, erlaubnispflichtige oder nicht mit dem erforderlichen Prüfzeichen versehene Waffen, wie Schlagringe, Messer, Reizstoffsprühgeräte, verschiedenste Elektroimpulsgeräte, Softairwaffen und Waffenteile für scharfe Schusswaffen.
Darüber hinaus konnten sieben Stück Kriegswaffenmunition und 6.164 Stück erlaubnispflichtige Munition sichergestellt werden.

Gewerblicher Rechtsschutz

Im Deliktsbereich des Gewerblichen Rechtsschutzes wurden im vergangenen Jahr vier Ermittlungsverfahren neu eingeleitet. In einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Rechtsverletzungen geschützter Marken oder Herkunftsbezeichnungen konnten im Nachgang zur Fußball Europameisterschaft 1.422 gefälschte Fußballtrikots aus der Türkei sichergestellt werden.

Arznei- und Dopingmittel

Wegen Verstößen gegen das Arzneimittel- sowie gegen das Antidopinggesetz ermittelten die Beschäftigten des Zollfahndungsamtes Dresden im Vorjahr in 488 Fällen.
Sichergestellt wurden in diesen Ermittlungsverfahren 457.171 Tabletten, 6,28 Kilogramm Pulver und 530 Milliliter verbotener Arzneimittel sowie 34.946 Tabletten und 936 Ampullen mit Dopingsubstanzen.

Artenschutz

Die Arbeit des Zolls trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen überwacht der Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Rund 5.800 Tier- und 30.000 Pflanzenarten stehen unter diesem besonderen Schutz. Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden.

In 27 Ermittlungsverfahren gingen die Dresdner Zollfahnderinnen und Zollfahnder im letzten Jahr dem Verdacht von Verstößen gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz nach und stellten dabei u.a. 214 Schmetterlingspräparate, sieben Erzeugnisse aus Elfenbein, 49 Erzeugnisse aus der Haut artengeschützter Schlangen (Python), zehn Erzeugnisse aus Krokodilleder, 24 Erzeugnisse aus Federn vom Ara, 2,6 Kilogramm Adlerholz, 29 Riesenhufmuscheln, neun Steinkorallen sowie 454 Erzeugnisse aus der Kostuswurzel sicher.

Zusatz: Die Jahresstatistik 2024 ist als Anlage beigefügt.~

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Dresden
Steffen Rothkegel
Telefon: 0351/2134-63310
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Zollfahndungsamt Dresden, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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