Dresden (ots) –
Zöllner des Hauptzollamtes Dresden stellten im Januar 2021 in sieben
Postsendungen insgesamt 111.500 Euro Bargeld am Flughafen
Leipzig/Halle fest. Die 500-Euro sowie 100-Euro Banknoten waren in
Zeitschriften eingeklebt und sollten von Algerien in die Türkei
transportiert werden. Die Pakete sowie das Bargeld wurden
sichergestellt und jeweils Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts
der Geldwäsche eingeleitet.
Die umfangreichen und akribischen Ermittlungen des Zollfahndungsamtes
Dresden unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Leipzig führten zu
der Erkenntnis, dass ein Zusammenhang zwischen den sieben
Postsendungen bestand. Es konnten zudem zahlreiche Indizien ermittelt
werden, die auf eine Verbindung zum organisierten Drogenhandel
hindeuteten.
Das Landgericht Leipzig gelangte im November 2024 schließlich zu der
Überzeugung, dass das beschlagnahmte Bargeld aus dem organisierten
Handel mit Betäubungsmitteln stammt und ordnete die Einziehung der
111.500 Euro in einem selbstständigen Einziehungsverfahren an.
Zusatzinformationen:
Die Einziehung des Geldes erfolgte gemäß den Bestimmungen des § 76a
Strafgesetzbuch (StGB), der die Möglichkeit bietet, Vermögenswerte
einzuziehen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass diese aus
strafbaren Handlungen herrühren.
Die Einziehung von Vermögenswerten aus illegalen Aktivitäten ist ein
entscheidender Baustein im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität
und den Drogenhandel. Mit derartigen Maßnahmen wird sichergestellt,
dass kriminelle Gewinne nicht länger zur Finanzierung weiterer
Straftaten genutzt werden können.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Dresden
Maximilian Hempel
Telefon: 0351/2134-65541
Mobil: 0151/64053754
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de
Original-Content von: Zollfahndungsamt Dresden, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots