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Donnerstag, 5. Dezember 2024

Sascha Drache: Von Steuerfallen bis zur unklaren Zweckbestimmung – Diese Fehler sind bei einer Stiftungsgründung unbedingt zu vermeiden

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Langenfeld (ots) –

Sascha Drache ist Experte in den Bereichen Stiftungsberatung und Stiftungsmanagement für den deutschen Mittelstand. Als dieser begleitet er seine Klienten erfolgreich auf ihrem Weg zur eigenen Stiftung. Diese können in enger Zusammenarbeit mit dem deutschen Stiftungspapst ihr Vermögen optimal anlegen, vermehren und schützen. Hier erfahren Sie, welche drei Fehler es bei einer Stiftungsgründung unbedingt zu vermeiden gilt.

Stiftungen werden immer beliebter. Kein Wunder, schließlich ergeben sich aus ihrer Gründung zahlreiche Vorteile. Neben einem positiven Beitrag für die Gesellschaft wird vor allem das eigene Vermögen generationsübergreifend vor unternehmerischen und privaten Risiken als auch vor staatlichem Zugriff geschützt. Die Nachfrage nach Stiftungsgründungen ist daher massiv gestiegen. Dadurch entwickelte sich auch ein Bedarf an entsprechenden Beratern. Hinzu kommt die Möglichkeit, die eigene Stiftungsgründung selbst in die Hand zu nehmen. „Trotz der Möglichkeit, rate ich jedoch davon ab, die Stiftung ohne die Beratung eines spezialisierten Experten vorzunehmen“, erklärt auch Sascha Drache. „Schließlich setzt eine Stiftungsgründung tiefes fachliches Wissen voraus, das ein Laie nicht bieten kann. Wer es dennoch auf eigene Faust versucht, wird einige böse Überraschungen erleben.“ Sascha Drache ist Experte für Stiftungsberatung und Stiftungsmanagement für den deutschen Mittelstand und unterstützt seine Klienten auf ihrem Weg zur eigenen Stiftung. Er weiß damit aus eigener Erfahrung, was es bei einer Stiftungsgründung zu beachten gilt, um nachhaltige Erfolge zu garantieren. Worauf genau angehende Stifter achten und welche Fehler sie dabei zwingend vermeiden sollten, hat der Experte im Folgenden zusammengefasst.

Fehler 1: Steuerliche Aspekte werden unterschätzt

Eine häufige Form der Gründung einer Stiftung ist die Schenkung des Stiftungsvermögens durch den Stifter. Dabei werden allzu häufig zahlreiche steuerliche Aspekte nicht beachtet – insbesondere die Schenkungssteuer. So richtet sich der Freibetrag der Schenkungssteuer nach dem entferntesten Begünstigten der Familiensteuer. Möchte man beispielsweise nur seine Kinder begünstigen, kann ein hoher Freibetrag nach Steuerklasse I in Höhe von 400.000 Euro pro Kind in Anspruch genommen werden. Möchte man jedoch auch andere Verwandte begünstigen, sinkt der Freibetrag schnell auf lediglich 20.000 Euro, sofern die Schenkung mit Steuerklasse III versteuert wird. In diesem Fall bietet es sich an, dass der zu Begünstigende eine eigene Familienstiftung gründet, um von einer günstigeren Steuerklasse zu profitieren.

Darüber hinaus entscheiden sich angehende Stifter oft für ein niedriges Grundstockvermögen. Später möchten sie weitere Zustiftungen vornehmen. Das ist zwar rechtlich möglich. Gleichzeitig kann es für die Familienstiftung nachteilig sein, sobald sie als rechtsfähige Körperschaft anerkannt wurde. Dann werden nämlich alle weiteren Zustiftungen zum Grundstockkapital mit der ungünstigen Steuerklasse III versteuert. Der Verwandtschaftsgrad ist hierbei unerheblich. Es ist damit entscheidend, alle steuerlichen Aspekte von Anfang an im Blick zu haben.

Fehler 2: Falsch definierter Stiftungszweck

Bei der Gründung legt der Stifter den Stiftungszweck nach eigenem Ermessen fest. Hierbei genießt er freie Hand, solange der Zweck der gängigen Rechtsordnung entspricht. Ein großer Vorteil davon ist, dass der Stifter seine Vermögensstruktur individuell aufbauen und anpassen kann. Gleichzeitig fördern die lockeren Vorgaben jedoch unbedachte Entscheidungen. Schließlich soll der Zweck zu jedem Zeitpunkt erfüllt werden – und das gilt nicht nur in der Gründungsphase. Vielmehr muss der Stifter dafür sorgen, dass auch seine Nachkommen den Stiftungszweck mithilfe des Vermögensstocks verwirklichen können. Hierüber entscheidet die Stiftungsaufsicht. Zugleich überwacht sie die Aktivitäten der Stiftung. Sind diese nicht auf die Zweckverwirklichung ausgerichtet, entstehen rasch Streitigkeiten mit der Aufsichtsbehörde. Daher müssen Stifter ihren Stiftungszweck inklusive der dazugehörigen Maßnahmen richtig ausformulieren.

Fehler 3: Fehlerhafte oder unklare Satzung

In der Satzung wird das gesamte Instrumentarium einer Stiftung festgehalten. Darin ist definiert, wie der Stifter sein Lebenswerk steuern, wahren und an seine Nachkommen weitergeben möchte. Die Satzung stellt somit die zentrale Komponente einer Stiftung dar. Enthält sie Fehler oder verwirrende Aussagen, geht das mit schwerwiegenden Folgen einher. Schließlich lässt sie sich nachträglich nicht oder nur mit hohem Aufwand ändern. Daher sollten Stifter ihre Satzung keinesfalls selbst erstellen, wenngleich es ihnen rechtlich erlaubt ist, sondern sie unbedingt von Fachexperten entwerfen lassen. So sichern sie sich eine gewisse Flexibilität und können ihr Lebenswerk verlässlich vor den Konsequenzen unbedachter Entscheidungen schützen.

Schließlich bleibt festzuhalten: Eine Stiftung ist eine aufregende, doch zugleich herausfordernde Aufgabe für den Stifter. Sie hat großes Potenzial, das Lebenswerk des Stifters zu bewahren und an künftige Generationen weiterzugeben. Umso wichtiger ist es, den komplexen Prozess von ausgewiesenen Experten begleiten zu lassen. Diese wissen nicht nur um die Herausforderungen, sondern verhindern auch, dass angehende Stifter mitunter gravierende Fehler begehen.

Sie möchten eine Stiftung gründen und sich dabei von einem erfahrenen Experten beraten lassen? Melden Sie sich jetzt bei Sascha Drache (https://www.ratgeber-stiftung.de/schlau-machen/) und vereinbaren Sie einen Termin!

Pressekontakt:
Ratgeber Stiftung
Inhaber: Sascha Drache

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E-Mail: [email protected]

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