Dresden (ots) –
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden hat gestern im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung das Hotel- und Gaststättengewerbe ins Visier genommen. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug.
Bei dieser Maßnahme kamen insgesamt 114 Beschäftigte des Hauptzollamtes zum Einsatz. In über 50 Objekten in den Regionen Leipzig, Dresden, Oschatz, Bautzen, Görlitz und Zittau befragten die Zöllner 261 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Aus diesen Befragungen resultierten rund 60 Verdachtsmomente auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Vorschriften, welche nun weitere Prüfungen mit sich ziehen werden.
In diesen Fällen werden unter anderem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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Philipp Mitteldorf
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Quelle: ots