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11. März 2026

HZA-DD: Zoll: Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz auf Baustellen/ Bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe

Dresden (ots) –

Im Rahmen einer bundesweiten, konzertierten Schwerpunktprüfung führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden am
10. März 2026 umfangreiche Prüfungen im Baugewerbe durch.
Im Einsatz waren über 100 Zöllnerinnen und Zöllner. Dabei standen insgesamt fünf größere und kleinere Baustellen im Fokus – in Dresden, Leipzig, Bautzen und Pirna.
Über 160 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden bei den Prüfungen angetroffen und nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Aus den gestrigen Einsätzen resultieren insgesamt 70 Feststellungen, die weitergehende Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach sich ziehen werden bzw. die Einleitung von Strafverfahren zur Folge haben.
Darunter fallen zum Beispiel Verdachtsfälle hinsichtlich

– Verstößen gegen geltende Mindestlohnvorschriften: 11
– Beitragsvorenthaltung bzw. Leistungsmissbrauch: 18
– Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften: 13
– Scheinselbständigkeit: 12

Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung einen besonderen Fokus auf das Baugewerbe.

„Gerade das Bauhaupt- und Nebengewerbe ist besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung mit all seinen Facetten betroffen. Weitverzweigte Firmengeflechte, Umgehungsformen und Verschleierungen erfordern ein risikoorientiertes Vorgehen und akribische Ermittlungsarbeit, um Zusammenhänge, Verbindungen und Manipulationen aufzudecken,“ sagt Heike Wilsdorf, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Dresden.

Zusatzinformation

Zur Zahlung des Mindestlohnes sind alle Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland verpflichtet, soweit sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen.
Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchen-spezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dresden
Pressesprecherin
Heike Wilsdorf
Telefon: 0351-4644-1044
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Dresden, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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