Dresden (ots) –
Über 30 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden waren am 15. Mai 2025 im Einsatz, um auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durchzuführen.
Der regionale Fokus der verdachtsunabhängigen Prüfungen lag dabei im ostsächsischen Raum und in Leipzig. Hier prüfte der Zoll sowohl im Stadtgebiet als auch auf den umliegenden Verkehrswegen.
In Bautzen, Görlitz, Zittau und Weißwasser wurden insgesamt 42 Taxen geprüft. Darunter waren 30 Fahrer, die als Angestellte für insgesamt 22 Unternehmen fuhren sowie zwölf selbstständige Taxifahrer. Aus diesen Kontrollen resultierten drei Verdachtsfälle auf einen Verstoß gegen geltende Mindestlohnvorschriften.
Im Raum Leipzig prüfte der Zoll Fahrer von 21 Taxen und Mietwagen. Hier ergab sich in fünf Fällen der Verdacht auf einen Mindestlohnverstoß.
Eine Vielzahl der angetroffenen Fahrer begrüßte ausdrücklich derartige Prüfungen durch den Zoll.
Denn Schwarzarbeit und Leistungsmissbrauch schädigen alle, indem die Sozialversicherung betrogen, Steuern hinterzogen und Arbeitsplätze gefährdet werden.
Das verursacht nicht zuletzt Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten legal arbeitender Unternehmen und Arbeitnehmer und erhöht die Abgabenlast für die Solidargemeinschaft
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Dresden
Pressesprecherin
Heike Wilsdorf
Telefon: 0351-4644-1044
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Dresden, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots