Dresden (ots) –
Am 15. August 2024 beendete der Zoll eine dreitägige durchgängig geführte Kontrollmaßnahme auf dem Parkplatz „Am Heidenholz“ an der Autobahn 17. Während der Maßnahme wurde der Verkehr über den Rastplatz geleitet.
Die Bilanz der Schwerpunktkontrollen fällt aus zöllnerischer Sicht sehr erfolgreich aus.
Einige Beispiele:
Direkt am ersten Tag, dem 12. August 2024, kontrollierten die Zöllnerinnen und Zöllner einen rumänischen Kleintransporter. Im Laderaum konnten die Beamten zwei Motorräder sowie auf dem Anhänger einen PKW mit britischen Zulassungen entdecken. Da für die Fahrzeuge keine Verzollungsnachweise vorlagen, wurde gegen den Fahrer ein Steuerstrafverfahren eröffnet und die Fahrzeuge bis zur Entrichtung der Eingangsabgaben sichergestellt.
Insgesamt 20.000,00 Euro führte ein türkischer Staatsangehöriger in der Nacht zum 13. August 2024 bei der Kontrolle am Rastplatz „Am Heidenholz“ in seinem Fahrzeug mit sich. Da der Mann gegenüber den Beamten keine nachvollziehbaren Angaben zu der Herkunft und dem Verwendungszweck des Geldes machte, wurden das Geld sichergestellt und der Sachverhalt einem Clearingverfahren zugeführt.
Am 13. August 2024 wurde gegen einen 35-jährigen tschechischen Staatsangehörigen ein Strafverfahren eingeleitet. Der Taxifahrer, welcher mit einer Kundin unterwegs war, hatte eine Gaspistole griffbereit neben dem Fahrersitz liegen und somit u. a. gegen das Waffengesetz verstoßen.
In einem bulgarischen Reisebus entdeckten Zöllnerinnen und Zöllner am 14. August 2024 mehrere aus der Türkei stammende Kisten, in denen sich ca. 250 kg verdorbener Käse und ca. 120 kg Honig befanden. Diese waren dem Fahrer zuzuordnen. Das zuständige Veterinäramt in Pirna wurde informiert und übernahm die Waren vor Ort.
In den Morgenstunden des 15. August 2024 kontrollierten die Beamten einen bulgarischen Linienbus. Bei der Kontrolle des Innenraums entdeckten die Zöllnerinnen und Zöllner hinter der letzten Sitzbank mehrere Tüten, die mit insgesamt 40 Stangen Zigaretten gefüllt waren. Im Rahmen der anschließenden Befragung der Fahrzeuginsassen bekannte sich einer der Busfahrer, dass ihm die 8.000 Zigaretten gehören. Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und die Zigaretten sichergestellt.
Ebenfalls am 15. August 2024 fiel den Zöllnerinnen und Zöllnern ein in Armenien zugelassener Mercedes GLE400d auf. Bei der Überprüfung der Papiere stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht der Halter des Fahrzeugs war. In der Folge ergab sich der Verdacht, dass zollrechtliche Einfuhrbestimmungen verletzt wurden, wodurch Einfuhrabgaben in Höhe von 21.630,00 Euro entstanden. Daraufhin wurde das Fahrzeug sichergestellt und gegen den Fahrer ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Am Folgetag bezahlte der Fahrer die Abgaben und das Fahrzeug wurde an ihn zurückgegeben.
Im Rahmen der Kontrollmaßnahme wurden neun Strafverfahren eingeleitet und zwölf Sachverhalte an andere Behörden übergeben.
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