Dresden (ots) –
Schwarzarbeit, Leistungsmissbrauch und illegale Beschäftigung aufdecken- das ist die Aufgabe der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).
Das Ziel- für fairen Wettbewerb sorgen und zur Sicherung unserer Sozialsysteme beitragen.
Mit Konsequenz und Engagement prüften die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS des Hauptzollamtes Dresden im vergangenen Jahr 750 Arbeitgeber dahingehend, ob sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und die Pflicht, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer in richtiger Höhe zu entrichten.
Dazu kamen fast 13.000 Personen, die direkt am Arbeitsplatz zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt wurden. Denn Schwarzarbeit leistet zum Beispiel auch, wer Sozialleistungen zu Unrecht bezieht.
Im Ergebnis der Prüfungen wurden mehr als 3.500 Strafverfahren sowie über 900 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Knapp 3.500 Straf- und 775 Ordnungswidrigkeitenverfahren konnten 2025 abgeschlossen werden.
Im Zuge dessen verhängten die Gerichte Freiheitsstrafen von 14 Jahren (2024: 25 Jahre).
Dazu kamen Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen in Höhe von fast 938.000 Euro und festgesetzte Bußgelder in Höhe von 270.000 Euro.
Der Schwerpunkt der Ermittlungen lag auf den Tatbeständen des Betrugs, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, des Leistungsmissbrauchs und des illegalen Aufenthalts.
Durch die im vergangenen Jahr abgeschlossenen straf- und bußgeldbewehrten Ermittlungen konnte eine Schadenssumme in Höhe von fast 14 Millionen Euro ermittelt werden.
Diese Schadenssumme setzt sich vorwiegend aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern, zu Unrecht erhaltene Sozialleistungen, aber auch aus nicht gezahlten Mindestlöhnen und Urlaubskassenbeiträgen zusammen.
Zur Beweismittel- und Vermögenssicherung im Rahmen von Ermittlungsverfahren wurden im vergangenen Jahr über 1,7 Millionen Euro gesichert.
Zusatzinformation:
Die Prüfungen der FKS können sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen sowie als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen erfolgen.
Daneben führte die FKS auch im Jahr 2025 mehrere bundesweite und regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen durch, insbesondere in den von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen.
Dabei dienen die strategische Ausrichtung und eine gezielte Vorgehensweise einer stärkeren Fokussierung auf strukturelle Schwarzarbeit und organisierte Formen der Schwarzarbeit.
Hinweis:
Die Jahresergebnisse im Einzelnen aufgeschlüsselt nach Branchen, Bundesländern, Hauptzollämtern und Tatbeständen finden Sie auf unserer Website in den Fachthemen „Arbeit“.
–Statistikveröffentlichung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung–
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Dresden
Pressesprecherin
Heike Wilsdorf
Telefon: 0351-4644-1044
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Dresden, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

