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Freitag, 29. November 2024

Flucht- und Rettungswege – Sicherheits-Experte klärt auf, wie sich Unternehmen auf den Notfall vorbereiten müssen

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Düsseldorf (ots) –

Die Anforderungen an die Betriebs- und Arbeitssicherheit werden ständig aktualisiert und dem Stand der Technik angepasst: Bestimmungen werden verschärft, gelockert oder zusammengefasst. Einige fallen sogar ganz weg. Dies sorgt bei Unternehmern mitunter für Verwirrung und Irritation – immerhin können Verstöße im Ernstfall teuer werden.

Hier gibt Sicherheits-Experte Donato Muro Entwarnung: Für bereits genehmigte Bauten greift weiterhin der Bestandsschutz. Gleichzeitig dienen die Vorkehrungen jedoch dem Schutz von Menschenleben. Daher haben Unternehmer unter anderem eine Verpflichtung, für angemessene Evakuierungsmaßnahmen zu sorgen. In folgendem Gastbeitrag gibt der Aufschluss darüber, wie die geltenden Bestimmungen umzusetzen sind.

Fluchtwege und Rettungswege – der Unterschied ist subtil, aber vorhanden

Besonderes Augenmerk gilt dabei den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und der Musterbauordnung (MBO), die die Grundvoraussetzungen für die Anlegung von Fluchtwegen charakterisieren. Diese schreiben unter anderem verpflichtend vor, dass jedes Unternehmen Fluchtwege anzulegen hat, die ausreichend geräumig sind und auf möglichst kurzem Wege ins Freie oder in einen Sicherheitsbereich führen.

Auch die Bezeichnungen Fluchtweg und Rettungsweg sorgen mitunter für Verwirrung. In der Praxis besteht zwischen diesen Begriffen meist kaum ein Unterschied, merkt Sicherheits-Experte Muro an – jedoch stammen sie aus verschiedenen Rechtssphären und stellen unterschiedliche Anforderungen. So sieht die MBO im Regelfall zusätzlich zum baulich hergestellten Hauptrettungsweg einen Nebenrettungsweg vor, der beispielsweise über Rettungsgeräte der Feuerwehr zugänglich ist.

Fluchtwege, Erste-Hilfe-Kästen und Feuerlöscher richtig kennzeichnen

Darüber hinaus geben die ASR-Bestimmungen vor, dass Flucht- und Rettungswege gut sichtbar gekennzeichnet sein müssen, sodass die Evakuierung der im Betrieb befindlichen Personen schnellstmöglich und reibungslos vonstattengeht. Auch andere sicherheitsrelevante Stellen wie Erste-Hilfe-Kästen und Feuerlöscher müssen unbedingt ausgeschildert und auf den Lageplänen markiert sein. Diese Lagepläne müssen aktuell, übersichtlich und deutlich lesbar sein und die relevanten Informationen auch ohne Deutschkenntnisse preisgeben.

Ergänzend dazu muss die Sicherheitsdokumentation jedem Mitarbeiter zugänglich sein. Diese enthält detaillierte Informationen über Evakuierungsmaßnahmen in Form von Checklisten sowie relevante Kürzel und Meldewege im Notfall.

Ergänzende Bestimmungen im Sonderfall

Ergänzend dazu ergeben sich weitere Bestimmungen, wenn die Situation dies erfordert. So ist Sicherheitsbeleuchtung immer dann Pflicht, wenn die Navigation bei Ausfall der Alltagsbeleuchtung nicht mehr risikofrei möglich ist. Gemäß der Neufassung der Richtlinie ASR A2.3, die Fluchtwege regelt, muss diese Notfallbeleuchtung mindestens 30 Minuten lang ausreichend Licht liefern, um den gefährdeten Bereich gefahrlos verlassen zu können.

Hinzu kommen die Bestimmungen der Baurichtlinien der Bauministerkonferenz, die branchenspezifische Vorgaben machen, sowie die Gegebenheiten des Einzelfalls. Sicherheits-Experte Muro rät daher, die Rechtsnormen nicht sklavisch umzusetzen, sondern stets „nach Maß“ anzuwenden und ihre Einhaltung durch einen Experten prüfen zu lassen.

Mitarbeiter in Sicherheitsfragen fit halten

Über die reinen technischen und baulichen Vorkehrungen hinaus haben Unternehmer ferner eine Sorgfaltspflicht zu erfüllen. So sind sie verpflichtet, technische Sicherheitsvorkehrungen durch regelmäßige Wartung instand zu halten und die Sicherheitskompetenz ihrer Mitarbeiter durch jährliche Schulungen zu gewährleisten. Muro erklärt, dies diene nicht nur dem Selbstschutz – betriebsfremde Personen wie Kunden oder Leihpersonal kennen die Fluchtwege nicht und sind daher im Notfall auf die Unterstützung von Mitarbeitern angewiesen.

Gleichzeitig sind die Verantwortlichen für die Koordination von Evakuierungsmaßnahmen und sonstige Erstmaßnahmen im Notfall klar zu benennen und entsprechend zusätzlich einzuweisen. Als besonders geeignet sieht Muro dafür Führungskräfte oder speziell geschulte Sicherheitsmitarbeiter, die sich über die Bedeutung der Maßnahmen im Klaren und auf den Ernstfall vorbereitet sind.

Über Donato Muro:

Donato Muro hat Kompetenzen in den Bereichen Sicherheits- und Brandschutzingenieurwesen und in der Chemie. Zudem ist er studierter Jurist und angehender Arbeitspsychologe. Mit seiner Expertise steht Donato Muro seinen Kunden vollumfänglich zur Seite. Zu den Kunden des Inhabers mehrerer Firmen zählen vor allem Konzerne in der Industrie – also Unternehmen, bei denen Arbeitsschutz über ergonomische Schreibtischstühle hinausgeht. Weitere Informationen finden Sie unter: https://sicherheitsingenieur.nrw/

Pressekontakt:
SicherheitsIngenieur.NRW
Donato Muro
E-Mail: d.muro@sicherheitsingenieur.nrw
Webseite: https://sicherheitsingenieur.nrw/

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