Sarstedt (ots) –
In der Geschäftswelt scheint die Rechtsform der Genossenschaft häufig übersehen zu werden: Unternehmer und Selbstständige sind meist wenig vertraut mit ihren potenziellen Vorteilen. Ein Versäumnis, bestätigt Björn Erhard, Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e. V. und Experte für Genossenschaften. Doch welche Vorteile bietet die Genossenschaft eigentlich?
Die Entscheidung über die passende Rechtsform ist für Gründer eine zentrale Frage bei der Aufnahme eines Unternehmens. Oft tendieren sie dazu, zwischen einer GmbH und einer Personengesellschaft zu wählen. Dabei gerät die Rechtsform der Genossenschaft meist in den Hintergrund – ein Versäumnis, wenn man ihre zahlreichen Vorzüge betrachtet. „Die potenziellen Vorteile von Genossenschaften reichen von Steuerersparnissen bis hin zur Vermögensabsicherung“, erklärt Björn Erhard, Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e. V. „Unter der Voraussetzung, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind, fungiert die Genossenschaft als effizientes Mittel zur Bewältigung verschiedenster Unternehmensprobleme. Wer ein gut laufendes Unternehmen führt, sollte sich deshalb unbedingt die Gründung einer Genossenschaft überlegen.“
„Grundsätzlich lässt sich die Genossenschaft als hybride Rechtsform charakterisieren, die Elemente einer GmbH und eines Vereins kombiniert“, fährt der Experte für Genossenschaften fort. „Im Vergleich dazu erscheinen GmbHs oder Personengesellschaften als eher starr strukturiert. Ihre besondere Flexibilität ermöglicht es der Genossenschaft, sich mühelos mit anderen Strukturen zu verknüpfen.“ Björn Erhard weiß, wovon er spricht: Als erfolgreicher Unternehmer war er selbst auf der Suche nach einer steuerlich günstigen und möglichst sicheren Möglichkeit, um sein Unternehmen an seine Kinder zu übertragen. Bei der intensiven Auseinandersetzung mit der Rechtsform der Genossenschaft erkannte er sofort ihr Potenzial. Heute gilt er als ausgewiesener Experte für Genossenschaften. Mit seiner Dienstleistung begleitet er Genossenschaften während ihrer Gründungsphase auf ihrem Weg zu finanzieller Stabilität, indem er ihnen das erforderliche Wissen, die Ressourcen und die notwendigen Werkzeuge zur Verfügung stellt. Zusätzlich setzt er sich aktiv dafür ein, die Vorzüge der Rechtsform stärker in Unternehmerkreisen zu verbreiten.
Sicherheit für das persönliche Vermögen
In erster Linie ermöglichen Genossenschaften eine bessere Absicherung des persönlichen Vermögens in sensiblen Situationen wie Erbschaft oder Scheidung. Sie schaffen verschiedene Mechanismen zum Schutz des Vermögens und gewähren eine zusätzliche Haftungsbeschränkung für ihre Mitglieder. Als Beispiel sei eine Wohnungsbaugenossenschaft genannt, die Immobilien erwirbt. In dem Fall, dass die Mitglieder der Genossenschaft in diesen Immobilien wohnen, entsteht eine Schutzmaßnahme bei unvorhergesehenen finanziellen Schwierigkeiten auf individueller Ebene. Sollte ein Mitglied mit einem Gerichtsvollzieher konfrontiert sein, bleibt der Zugriff auf die Immobilien verwehrt, da sie Eigentum der Genossenschaft sind. Zusätzlich sind die Anteile, die ein Mitglied an der Genossenschaft hält, in Wohnungsbaugenossenschaften nicht pfändbar, da die Mitgliedschaft eine Voraussetzung für das Wohnen in einer genossenschaftlichen Immobilie darstellt.
„Ein weiteres Beispiel betrifft Dienstleistungsgenossenschaften, die mehrere Betriebszwecke verfolgen und Mitgliedern Haftungsbeschränkungen gewähren“, erklärt Björn Erhard. „Im Fall einer Haftung haftet jedes Mitglied gemäß der Satzung maximal mit einem Anteil, was einem Betrag von zehn Euro entspricht. Diese klare Regelung minimiert das individuelle Risiko der Mitglieder.“
Genossenschaften: Flexibilität als Schlüssel zum Unternehmenserfolg
Im Vergleich zur GmbH oder der Personengesellschaft ist die Genossenschaft eine sehr flexible Rechtsform. Ihre Flexibilität wird besonders gut anhand von Dienstleistungsgenossenschaften verdeutlicht, die mithilfe unkomplizierter Satzungsänderungen verschiedene Geschäftszwecke verfolgen können. Zum Beispiel kann eine Dienstleistungsgenossenschaft in einer Versammlung schnell und einfach zu einer Wohnungsbaugenossenschaft umgewandelt werden, wenn sich die Geschäftsausrichtung ändern soll. Das gibt den Unternehmern die Flexibilität, ihr Unternehmen je nach Bedarf anzupassen.
Schutz der Privatsphäre durch Anonymität
Genossenschaften bieten einen weiteren Pluspunkt: die Möglichkeit der Anonymität für ihre Mitglieder. In einer Zeit, in der persönliche Informationen leicht zugänglich sind, schützen Genossenschaften die Privatsphäre ihrer Mitglieder. Die Mitgliederliste bleibt vertraulich. Nur die Gesamtzahl der Mitglieder und die Anzahl der Anteile werden öffentlich bekannt gegeben. Dadurch bleibt die genaue Identität der Mitglieder geschützt. Dieser Schutz steht im Gegensatz zu öffentlich verfügbaren Informationen über Unternehmen und Einzelpersonen, wie sie zum Beispiel auf Plattformen wie North Data zu finden sind.
Bei der Gründung einer Genossenschaft gibt es einiges zu beachten. Zwar ist es möglich, die Gründung selbst in die Hand zu nehmen, doch um alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, ist umfassendes Expertenwissen erforderlich. Um zu verstehen, wie genau Genossenschaften funktionieren und welche Möglichkeiten sie bieten, ist daher ein persönliches Gespräch mit einem Experten für Genossenschaften empfehlenswert. „Wir helfen Gründern bei allen Formalitäten – von der Satzung über das Förderkonzept bis hin zur Liquiditätsplanung“, sagt Björn Erhard. „Auf diese Art und Weise sorgen unsere Gründungsberater dafür, dass alles reibungslos und gesetzeskonform verläuft – und erleichtern so den Zugang zur Rechtsform der Genossenschaft.“
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