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Donnerstag, 28. November 2024

Rechtsgutachten kritisiert EU-Sanktionen gegen Russland / Gehen die EU-Sanktionen zu weit?

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Brüssel (ots) –

Zwei international tätige Strafrechtlerinnen haben das Russland-Sanktionssystem der EU rechtlich überprüft. Beide Juristinnen unterstützen die Sanktionen zwar grundsätzlich, haben aber bei ihrer Untersuchung Schwachstellen entdeckt, die die Wirksamkeit der Sanktionen in Frage stellen. In ihrem Gutachten geben Dr. Anna Oehmichen (Deutschland) und Salomé Lemasson (Frankreich) ein scharfes Urteil ab: Unklare Terminologie, mangelnde Transparenz bei Kriterien und Beweisstandards, wenig Einheitlichkeit und obendrein schwebt noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wie ein Damoklesschwert über dem aktuellen Sanktionsregime. Auf einer Rechtskonferenz am 23. März 2023 in Brüssel werden auf der Grundlage der Ergebnisse dieses Rechtsgutachtens Rechtsexperten verschiedener Disziplinen, Politikwissenschaftler, Vertreter der Wirtschaft und EU-Verwaltungsbeamte diskutieren und Verbesserungsvorschläge erarbeiten.

Mit Beginn des Krieges Russlands gegen die Ukraine schnürte Brüssel innerhalb kürzester Zeit ein Sanktionspaket nach dem anderen. Mitarbeiter der EU-Kommission stellten Listen von Personen und Unternehmen zusammen, die Putin und seinen Krieg unterstützen sollen. Neben dem Einfrieren von Vermögenswerten führte die EU auch erhebliche wirtschaftliche Beschränkungen für die Sanktionierten ein. Doch nun, ein Jahr nach Kriegsbeginn, zeigen sich erste unschöne Risse in dem unter zeitlichem und politischem Druck eilig zusammengezimmerten EU-Sanktionsgebäude.

Dr. Anna Oehmichen und Salomé Lemasson sind Expertinnen für transnationales Strafrecht und haben das aktuelle Sanktionsregime genau unter diesem Gesichtspunkt untersucht. In ihrem Gutachten (Titel: „Are EU sanctions going too far? A critical assessment“) weisen sie auf die rechtlichen und operativen Mängel der Sanktionen hin: Ihnen fehle es an Kohärenz, die Terminologie sei oft zu vage, und es fehle an Transparenz bei den Kriterien und Beweisstandards. Beide Strafrechtler kommen zu dem Schluss, dass die EU-Sanktionen einer kritischen Überprüfung bedürfen, insbesondere im Hinblick auf die Limitierungen, die sich nach einem Jahr der Umsetzung gezeigt haben.

Beide Rechtsexpertinnen zeigen einige der Schwachstellen des Sanktionsregimes auf und weisen auf die Folgen hin, die ein Zusammenbruch des Sanktionsgebäudes hätte, würde der EGMR entscheiden, dass Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten und Bewegungsbeschränkungen gegen bestimmte Personen möglicherweise einen strafrechtlichen Charakter hätten.

In ganz Europa mehren sich inzwischen die Stimmen aus den juristischen Zirkeln, die eine verstärkte rechtliche Überarbeitung von EU-Sanktionen fordern und eine Beschädigung der Rechtsstaatlichkeit sehen. Erst kürzlich veröffentlichten 16 europäische Strafverteidiger einen offenen Brief an die EU-Kommission, in dem sie ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck brachten, „dass im Zusammenhang mit den gegen Russland verhängten Sanktionen ein ordnungsgemäßes rechtliches Verfahren ernsthaft unterminiert wird“.

Die juristische Konferenz „Are EU sanctions going too far? A critical assessment“ des 1st European Debate Forum“ findet am 23. März 2023 von 10:00 bis 18:00 Uhr im Steigenberger Wiltcher Hotel in Brüssel statt. Die Teilnahme an der Konferenz ist kostenlos.

Weitere Informationen zur Konferenz finden Sie unter: www.european-legal-debate.eu

Anmeldung unter registration@european-legal-debate.eu

Pressekontakt:
NAÏMA Strategic Legal Services GmbH
Berlin / Brüssel
Uwe Wolff
Kurfürstendamm 215
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Phone: +49 30 2404 8290
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Quelle: ots

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