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31. Oktober 2026

ZOLL-DD: Über die Sache wächst kein Gras mehr… / Zoll zerschlägt fachmännische Cannabis-Indoor-Plantage und nimmt zwei Verdächtige fest

Dresden (ots) –

Das Zollfahndungsamt Dresden hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Chemnitz am 27.10.2026 insgesamt vier Objekte in Grimma, Rochlitz und
Erlau durchsucht. Dabei wurde eine Cannabis-Indoor-Plantage
aufgefunden und 795 Cannabis-Pflanzen sowie knapp 4,7 Kilogramm
abgeerntetes Marihuana sichergestellt. Zwei Verdächtige wurden
vorläufig festgenommen und wanderten im Anschluss in
Untersuchungshaft. Unterstützt wurde der Zoll bei dieser Maßnahme
durch Kräfte der Bundespolizei sowie der Landespolizei Sachsen und
des Technischen Hilfswerks.

Die seit Anfang 2026 geführten Ermittlungen richteten sich gegen eine
deutsch-albanische Tätergruppierung. Den sieben Männern im Alter von
23-60 Jahren wird vorgeworfen, durch den Aufbau und den Betrieb der
illegalen Cannabis-Plantage als besonders schwerer Fall gegen das
Konsumcannabisgesetz verstoßen zu haben. Im Zuge der umfangreichen
Ermittlungen, bei welchen auch Spezialkräfte des Zolls und der
Bundespolizei zum Einsatz kamen, konnte der Standort der Plantage
lokalisiert werden. Des Weiteren konnte ermittelt werden, wie die
Täter professionelles technisches Equipment, Samen und Setzlinge für
die Plantage sowie Düngemittel für die Pflanzen beschafften.

Bei der Durchsuchung konnten neben den Pflanzen und dem abgeernteten
Marihuana noch umfangreiche Technik auf der Plantage (Beleuchtungs-
und Belüftungstechnik, elektrische Wechselrichter, Vorsteuergeräte,
elektrische Schalteinheiten), zwei Luftgewehre, Schrotmunition, ein
Flugabwehrgeschoss, eine Drohne sowie umfangreiche elektronische
Beweismittel in Form von Mobiltelefonen, Speichermedien und Computern
sichergestellt.

Allein die bereits abgeernteten 4,7 Kilogramm Marihuana haben dabei
einen Straßenverkaufswert von etwa 47.000 Euro. Die weitere
Auswertung auch der umfangreichen elektronischen Beweismittel wird
dabei noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft Chemnitz und des Zollfahndungsamtes Dresden dauern
an.

Zusatzinfo:
Das bandenmäßige Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge
wird gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Konsumcannabisgesetz als besonders
schwerer Fall mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren bis zu 15 Jahren
bestraft. Dazu zählt auch der Aufbau und Unterhalt einer illegalen
Cannabis-Plantage.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Dresden
Maximilian Hempel
Telefon: 0351/2134-65541
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Zollfahndungsamt Dresden, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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