Ludwigsdorf, Görlitz, Berlin (ots) –
Am Dienstag um 19:45 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 30-jährigen georgischen Staatsangehörigen bei der Einreisekontrolle am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf / BAB 4 in einem Fernreisebus.
Der Mann legte zur Kontrolle seinen Reisepass vor, mit dem er grundsätzlich 90 visafreie Tage im Schengen-Raum in Anspruch nehmen kann. Als Nachweis für seinen Aufenthalt wies er sich zudem mit einem im Reisepass befindlichen norwegischen Einreisestempel aus dem April dieses Jahres aus. Demnach hätte sich der Georgier zunächst im erlaubten Aufenthaltszeitraum bewegt.
Was er scheinbar nicht wusste: Seit diesem Jahr werden alle Drittstaatsangehörigen bei der Einreise in einen Schengen-Staat elektronisch europaweit erfasst. Die Abfrage im europäischen Entry-Exit-System (EES) ergab, dass der Betroffene bereits im Mai über Ungarn in den Schengen-Raum eingereist war. Damit hatte er die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten.
Bei der anschließenden näheren Prüfung des im Reisepass befindlichen Passkontrollstempels stellten die Beamten fest, dass es sich hierbei um eine Fälschung handelte.
Der 30-Jährige wurde in Gewahrsam genommen. Gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren wegen der unerlaubten Einreise, des unerlaubten Aufenthalts sowie der Urkundenfälschung eingeleitet.
Im Rahmen seiner Vernehmung räumte der Beschuldigte den Tatvorwurf ein. Nach eigenen Angaben habe er die Fälschung in Frankreich für 500 Euro erhalten.
Im Anschluß wurde gegen den Mann eine Einreiseverweigerung ausgesprochen. Aufgrund der gefälschten Stempel wurde diese mit einem vierjährigen Einreiseverbot verbunden.
Die Zurückweisung soll am heutigen Mittwoch über den Flughafen Berlin direkt nach Georgien erfolgen.
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Quelle: ots

