Ludwigsdorf, Görlitz (ots) –
Im Jahr 2024 wurde ein 52-jähriger polnischer Staatsangehöriger in Görlitz erwischt, als er ohne Fahrschein mit der Straßenbahn fuhr. Es folgte eine rechtskräftige Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen. Da die Strafe nicht beglichen wurde, erließ die Staatsanwaltschaft Görlitz einen Vollstreckungshaftbefehl.
Am gestrigen Dienstag um 16:10 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei den Mann bei der Einreisekontrolle am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf / BAB 4, stellten den Haftbefehl fest und eröffneten ihn.
Die nun fällige Summe von 656 Euro konnte er vor Ort begleichen und damit den Haftbefehl abwenden.
Nicht mit der Bahn, sondern mit dem Auto konnte der Pole anschließend seine Reise nach Deutschland fortsetzen.
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Quelle: ots


