Dresden (ots) –
Das Zollfahndungsamt Dresden hat auch im Jahr 2025 auf hohem Niveau
seine Aufgaben zur Bekämpfung der mittleren, schweren und
organisierten Zollkriminalität erfüllt.
Die Bandbreite der hiesigen Ermittlungen umfasste
grenzüberschreitende Betäubungsmitteldelikte,
Verbrauchsteuerstraftaten, Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht
und grenzüberschreitende Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen
in den Bereichen Waffen und Sprengstoff, Arznei- und Dopingmittel,
Artenschutz und gewerblichen Rechtsschutz sowie die Hinterziehung von
Einfuhrabgaben.
Im vergangenen Jahr leitete das Zollfahndungsamt Dresden 1.026
Ermittlungsverfahren gegen 1.135 Tatverdächtige ein und führte eine
Vielzahl von bestehenden Verfahren fort.
Aufgrund der erfolgreichen Ermittlungen des Zollfahndungsamtes
Dresden sprachen Gerichte im Vorjahr Freiheitsstrafen von insgesamt
87 Jahren sowie Geldstrafen in Höhe von 179.881 Euro aus.
Darüber hinaus konnten im Bereich Vermögensabschöpfende Maßnahmen
(VAM) Vermögenswerte in Höhe von 11.582.393,51 Euro sichergestellt
werden.
Durch ihre Ermittlungen deckten die Dresdner Zollfahnderinnen und
Zollfahnder Steuerhinterziehungen im Gesamtumfang von über 4,5
Millionen Euro auf und stellten unter anderem:
– 261 Kilogramm Betäubungsmittel
– 11,911 Millionen Stück Zigaretten
– 9,79 Millionen Milliliter Substitute
– 133.720 Stück Heat-not-Born-Produkte
– 159.000 Liter Heiz- und Kraftstoffe
– 49.309 Stück pyrotechnische Erzeugnisse
– 6 Scharfe Schusswaffen und 4 Schalldämpfer sowie weitere
– weitere 259 dem Waffengesetz unterliegende Gegenstände
– 298 Stück erlaubnispflichtige Munition
– 25.358 Tabletten mit verbotenen Arznei- und
Dopingmitteln
– 3.408 Stück gefälschtes Parfüm
sicher.
Weitere Auszüge aus der Bilanz:
Verbrauchsteuerkriminalität
Verbrauchsteuern stellen die bedeutendsten Einnahmen der
Zollverwaltung dar und umfassen die sogenannten indirekten Steuern
auf Genussmittel (Tabakwaren, alkoholische Getränke und Kaffee) sowie
Energieerzeugnisse (Energieträger wie Mineralöl, Erdgas, Flüssiggas
und Kohle) und den elektrischen Strom.
Der illegale Verkehr und Handel mit diesen hochsteuerbaren Waren
birgt aufgrund der lukrativen, illegalen Gewinnaussichten ein enormes
Betrugspotenzial. Dieses verursacht – neben erheblichen
Steuerausfällen in der Bundesrepublik Deutschland und anderen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – insbesondere auch
Wettbewerbsverzerrungen in der Wirtschaft.
Das Zollfahndungsamt Dresden leitete im Berichtsjahr insgesamt 74
Ermittlungsverfahren in diesem Deliktsbereich neu ein und stellte
unter anderem 11.911.978 Zigaretten, 133.720 Stück
Heat-not-Burn-Produkte sowie 159.015 Liter Heiz- und Kraftstoffe
sicher.
Betäubungsmittelkriminalität
Die Bekämpfung des international organisierten Rauschgiftschmuggels
stellt nach wie vor einen Hauptschwerpunkt in der Arbeit des
Zollfahndungsamtes Dresden dar.
Die Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamtes Dresden sowie
der Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift (GER) leiteten in
diesem Deliktsbereich insgesamt 119 Verfahren neu ein und stellten
über 261 Kilogramm Betäubungsmittel sicher.
Im Einzelnen handelt es sich hierbei u.a. um:
– 46,63 Kilogramm Kokain
– 10,72 Kilogramm Methamphetamin bzw. Crystal
– 3,52 Kilogramm MDMA
– 154,05 Kilogramm Haschisch
– 13,67 Kilogramm Neue Psychoaktive Stoffe (NPS)
– 19,66 Kilogramm Amphetamin und andere.
Aufgrund der Pilotierung des Projektes Basisermittlungen im Jahre
2025 waren Sicherstellungen von Postsendungen mit Betäubungsmitteln
im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsamtes Dresden
stark rückläufig.
Im Falle der Basisermittlungen führte hier das aufgreifende
Hauptzollamt Dresden selbständig die Ermittlungen innerhalb der
festgelegten Mengengrenzen durch.
Für Postsendungen, die nicht für Deutschland sondern für Adressaten
in anderen Ländern Europas oder auf anderen Kontinenten bestimmt
waren, erhielten die Fahnder in den Zielländern im Zuge der
internationalen Zusammenarbeit umgehend Mitteilungen über die
hiesigen Feststellungen. Das hierbei sichergestellte Rauschgift wurde
in drei Fällen kontrolliert an die zuständigen
Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet und damit die dortigen
Ermittlungen maßgeblich unterstützt. Aufgrund der angespannten
Haushaltslage wurden hier deutlich weniger kontrollierte Lieferungen
durchgeführt als in den Jahren zuvor.
Hinterziehung von Einfuhrabgaben
Im Berichtsjahr wurden 8 Ermittlungsverfahren neu eingeleitet bei
denen der Verdacht bestand, dass Zölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer
nicht ordnungsgemäß entrichtet wurden. Der überwiegende Teil der
Ermittlungsverfahren stand in Zusammenhang mit der Falschanmeldung
der Warenwerte sowie der Warentarifnummern bei der Einfuhrabfertigung
von Waren.
Sonstige Verbote und Beschränkungen
Unter Verboten und Beschränkungen sind alle EU-rechtlichen und
nationalen Vorschriften zu verstehen, die dem Schutz der öffentlichen
Ordnung, der Umwelt, der menschlichen Gesundheit, der Tier- und
Pflanzenwelt sowie dem gewerblichen Rechtsschutz dienen.
Die Ermittlungsschwerpunkte des Zollfahndungsamtes Dresden liegen
hierbei in den Deliktsbereichen der Waffen- und
Sprengstoffkriminalität, der Marken- bzw. Produktpiraterie, des
Arznei- und Dopingmittelschmuggels sowie im Bereich des
Artenschutzes.
Waffen- und Sprengstoffkriminalität
In diesem Deliktsbereich konzentrierten sich die Ermittlungen des
Zollfahndungsamtes Dresden vorrangig auf die Bekämpfung des
Waffenschmuggels und die rechtswidrige Einfuhr von Sprengstoffen,
insbesondere in Form von unerlaubter Pyrotechnik.
Die Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamtes Dresden
bearbeiteten im Vorjahr 386 Ermittlungsverfahren in diesem
Deliktsbereich und stellten u.a. über 49.309 Stück pyrotechnische
Erzeugnisse sowie 259 dem Waffengesetz unterliegende Gegenstände
sicher. Dabei handelte es sich um verbotene, erlaubnispflichtige oder
nicht mit dem erforderlichen Prüfzeichen versehene Waffen, wie
Schlagringe, Messer, Reizstoffsprühgeräte, verschiedenste
Elektroimpulsgeräte, Softairwaffen und Waffenteile für scharfe
Schusswaffen.
Darüber hinaus konnten 298 Stück erlaubnispflichtige Munition
sichergestellt werden.
Gewerblicher Rechtsschutz
Im Deliktsbereich des Gewerblichen Rechtsschutzes wurden im
vergangenen Jahr sieben Ermittlungsverfahren neu eingeleitet. In
einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Rechtsverletzungen
geschützter Marken oder Herkunftsbezeichnungen konnten 3.408 Parfüms
verschiedener namhafter Marken sichergestellt werden.
Arznei- und Dopingmittel
Wegen Verstößen gegen das Arzneimittel- sowie gegen das
Antidopinggesetz ermittelten die Beschäftigten des Zollfahndungsamtes
Dresden im Vorjahr in 144 Fällen.
Sichergestellt wurden in diesen Ermittlungsverfahren 5.317 Tabletten,
3 Kilogramm Pulver und 36.360 Milliliter verbotener Arzneimittel
sowie 20.041 Tabletten und 8.941 Milliliter mit Dopingsubstanzen.
Artenschutz
Die Arbeit des Zolls trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben
bedrohten Arten bei. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen überwacht der
Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im
internationalen Warenverkehr. Rund 5.800 Tier- und 30.000
Pflanzenarten stehen unter diesem besonderen Schutz. Artgeschützte
Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig
ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden
beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder
gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen
transportiert werden.
In 10 Ermittlungsverfahren gingen die Dresdner Zollfahnderinnen und
Zollfahnder im letzten Jahr dem Verdacht von Verstößen gegen das
Washingtoner Artenschutzübereinkommen sowie gegen das
Bundesnaturschutzgesetz nach und stellten dabei u.a. 1036 Gramm
Erzeugnisse aus der Kostuswurzel, 10 Erzeugnisse aus Waran, vier
Erzeugnisse aus Krokodilleder sowie einen Krokodilschädel sicher.
Außenwirtschaftsrecht
Das Außenwirtschaftsrecht regelt den Wirtschaftsverkehr der
Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten unter besonderer
Berücksichtigung der eigenen sicherheits-, außen-, wirtschafts- und
handelspolitischen Belange. Um diese tatsächlich wirksam schützen zu
können, bedarf es staatlicher Eingriffe, die den an sich freien
Wirtschaftsverkehr in erforderlichem Maße beschränken.
Außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen treten zumeist in Form von
Verboten oder Genehmigungsvorbehalten auf. Zentrales Ziel ist es, die
Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten
und eine Störung der auswärtigen Beziehungen zu verhindern.
Das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter sind zuständig für
strafrechtliche Ermittlungen bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen
gegen exportkontrollrechtliche Bestimmungen im Auftrag der
Staatsanwaltschaften der Länder oder bei proliferationsrelevanten
Sachverhalten im Auftrag des Generalbundesanwalts.
Wegen außenwirtschaftsrechtlicher Verstöße wurden am Zollfahndungsamt
Dresden 177 Ermittlungsverfahren bearbeitet, überwiegend wegen
Verstößen gegen die Sanktionen in Folge des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine. Schwerpunkt bildete hierbei die
Ausfuhr hochwertiger Kraftfahrzeuge nach Russland, wobei die Ausfuhr
in den wenigsten Fällen direkt, sondern zur Verschleierung des
Transportweges, über die Türkei oder die Vereinigten Arabischen
Emirate sowie verschiedene Nachbarstaaten Russlands erfolgte.
Zusatz: Die Jahresstatistik 2025 ist als Anlage beigefügt.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Dresden
Steffen Rothkegel
Telefon: 0351/2134-63310
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de
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