Dresden (ots) –
Am 13. März 2025 beteiligte sich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden an umfangreichen Prüfmaßnahmen im Rahmen einer bundesweit risikoorientierten Schwerpunktprüfung. Im Fokus der Prüfungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung stand die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.
Bei der Maßnahme kamen über 100 Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Dresden zum Einsatz. In den Regionen Leipzig, Oschatz, Dresden, Nossen, Bautzen, Görlitz und Niesky nahmen die Zöllnerinnen und Zöllner fast 50 Objekte ins Visier. Diese betrafen vorwiegend die Bereiche Gastronomie, Dienstleistung, Sicherheit und Spedition. Im Zuge dessen wurden 229 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu deren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Aus diesen Befragungen resultieren nun 110 Verdachtsmomente u.a. auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Vorschriften sowie die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns. Diese werden nun weitere Prüfungen nach sich ziehen. Im Rahmen der Prüfungen kam es zudem zu mehreren Festnahmen aufgrund von Fahndungstreffern sowie aufenthaltsrechtlichen Verstößen. In diesen Fällen wurden die Personen an die zuständigen Stellen übergeben.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt liegt der allgemein gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden geahndet. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro und Maler- und Lackiererhandwerk.
An die gestern durchgeführten Prüfungen schließen sich in der Regel umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.
Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
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