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Samstag, 14. Dezember 2024

17. Dezember 2023 – Hinweisgeberschutz wird scharfgeschaltet / Unternehmen müssen trotzdem sorgfältig abwägen

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Meerbusch / Leipzig (ots) –

Alle deutschen Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, eine interne Meldestelle zu betreiben. Ab dem 17. Dezember drohen hohe Bußgelder und Schadenersatzforderungen bei Nichtbeachtung. Entscheiderinnen und Entscheider sollten daher zeitnah handeln, aber trotzdem genau abwägen, wie sie die Richtlinie in ihrem Betrieb in die Tat umsetzen, rät Michael Triesch, Compliance- und Datenschutz-Experte mit langjähriger Praxiserfahrung. „Wir stellen fest, dass im Windschatten des Gesetzes Mythen und Missverständnisse wuchern und zum Teil sogar bewusst gepflegt werden“, berichtet er.

Michael Triesch und sein Team treffen aktuell auf viele verunsicherte Unternehmerinnen und Unternehmer, die umfangreiche Projekte zur Einführung einer Meldestelle planen. „Wägt man Aufwand und Nutzen für den Aufbau einer internen Meldestelle ab, treibt das dem kühlen Rechner Schweißperlen auf die Stirn“, erläutert Triesch. In der Gesetzesfolgenabschätzung wird fünfstelligen Kosten ein kaum nennenswertes Aufkommen an Meldungen gegenübergestellt. Für ein Unternehmen mit 250 Beschäftigten geht man umgerechnet von ungefähr einem Fall pro Jahr aus. Aber anstatt die gesetzlichen Anforderungen angesichts solcher Prognosen pragmatisch zu lösen, werden für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzes monatelange Projekte initiiert.

Weiter gibt der Experte zu bedenken: „Kaum ein Unternehmen überblickt die Konsequenzen einer internen Meldestelle hinsichtlich Personalaufwand, Prozessen und den Anforderungen, die an echte Vertraulichkeit oder Anonymität geknüpft sind“. Denn mit der Anschaffung einer Software ist es bei weitem nicht getan. Was anfänglich verlockend klingt, bindet vor allem hoch qualifiziertes Personal, das aktuell mehr denn je anderswo im Unternehmen dringend benötigt wird. Beschäftigte, die die Meldestelle betreuen, müssen neben der nötigen Sachkunde vor allem verantwortungsbewusst, integer und empathisch sein. „Die Opportunitätskosten wachsen den Unternehmern dabei schnell über den Kopf“, berichtet Triesch.

Einen Ausweg bieten Meldestellen-Services von zertifizierten Datenschutz-Unternehmen. Mit §14 Hinweisgeberschutzgesetz hat der Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeiten geschaffen, das interne Meldewesen an einen Partner auszulagern. Diese Dienstleister verfügen als Berufsgeheimnisträger einerseits über das notwendige Know-how zur Datensicherheit, um Vertraulichkeit und Anonymität für Hinweisgeber konsequent durchzusetzen. Andererseits liegt das Preisniveau deutlich unter dem von anwaltlich betriebenen Diensten, da die Stundensätze, zu denen die Fallbearbeitung erfolgt, nicht der Gebührenordnung für Anwälte unterliegen.

„Unsere Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass gerade Familienunternehmen und mittelständische Unternehmen eine Hinweisgeberschutzlösung benötigen, die ohne großen Aufwand implementiert werden kann und möglichst eine fachkundige Betreuung bietet“, erläutert Triesch. So wurde in seinem Team die Idee für den Hinweisgeberschutzservice Myhinweis.online geboren, der sowohl eine sichere digitale Plattform bereitstellt, als auch die rechtssicher Bearbeitung eingehender Meldungen übernimmt.

Wer tiefer in die Thematik Hinweisgeberschutz und Compliance einsteigen möchte, kann das unter myhinweis.online tun. Dort stehen auch diverse kostenlose Beratungsangebote für Entscheiderinnen und Entscheider zur Verfügung.

Über MyHinweis.online

MyHinweis.online bietet Unternehmen die beste Lösung, wie sie ihr verpflichtendes internes Hinweisgebersystem einfach, effizient und rechtssicher umsetzen können. Weil die personellen Ressourcen bei kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch bei Kommunen und öffentlichen Institutionen wertvoll sind, achtet MyHinweis.online darauf, dass die Umsetzung von Compliance-Maßnahmen möglichst wenig zusätzlichen Aufwand und Kosten erfordert.

Anders als Whistleblower-Software-Anbieter implementiert MyHinweis.online in wenigen Schritten ein komplettes Hinweisgebersystem inklusive Betreuung für Unternehmen und Institutionen. Die Lösung minimiert den personellen und zeitlichen Aufwand deutlich, reduziert das Haftungsrisiko für die Geschäftsleitung und Folgekosten für das Unternehmen. Gleichzeitig wird eine hohe Rechtssicherheit gewährleistet.

Hinter MyHinweis.online steht das erfahrene Team von TRIESCHconsult, einem führenden Unternehmen im Bereich Datenschutz, Compliance und Managementsysteme. Die Experten verfügen über umfangreiches Wissen und Erfahrung in diesen Bereichen und kennen die spezifischen Bedürfnisse von KMUs aus der täglichen Praxis.

Pressekontakt:
MyHinweis.online
Michael Triesch
Rheindamm 13
40668 Meerbusch
Telefon: 02150-7090780
[email protected]
Original-Content von: TRIESCHconsult, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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